Territoriale Zugehörigkeit von Habach
Habach gehörte zur Grundherrschaft Eppelborn- Calmesweiler, die seit dem 18. Jahrhundert zum Herzogtum Lothringen gehörte. Innerhalb des Herzogtums lag Habach im Oberamt Schaumburg. Bis zum Jahr 1766 war Habach lothringisch.
Nach dem Polnischen Erbfolgekrieg (1733-1735) sahen die Wiener Friedenspräliminarien vom 03. Oktober 1735 vor, dass Stanislaus Lescynski mit Lothringen abgefunden werden sollte. Mit dem Inkrafttreten des Wiener Friedens, der in seiner definierten Form erst am 18.11 1736 unterzeichnet wurde, schied Lothringen als selbständige und aktiv handelte Macht aus dem politischen und territorialen Kräftespiel unseres Raumes aus. Das Herzogtum Lothringen war dem polnischen Exkönig Stanislaus Lescynski mit dem Auftrage überlassen worden, dass es nach seiinem Tode an Frankreich falle. Stanislaus verstarb am 23. Februar 1766. Lothringen fiel an Frankreich und damit das Oberamt Schaumberg mit Habach.
Pfalz- Zweibrücken
Das Bestreben der beiden letzten Zweibrücker Herzöge, ihr Gebiet abzurunden und das Verlangen Frankreichs nach einer Ausweitung seines Einflusses am Nordrand des Elsasses, führten zu einem Grenzregulierungsvertrages zwischen dem Herzogtum Pfalz- Zweibrücken und Frankreich. Am 15. November 1786 wurde der Vertrag abgeschlossen, in dem festgelegt wurde, dass das Oberamt Schaumburg im Tauschverfahren an Pfalz- Zweibrücken angegliedert werde. Der Vertrag trat am 07. Januar 1787 in Kraft, Sechs Jahre lang, bis zur Französischen Revolution unterstand das Oberamt Schaumburg und damit auch Habach, dem Herzog von Pfalz- Zweibrücken
Frankreich
Infolge der Französischen Revolution und der Revolutionskriege drangen französische Truppen nach Osten zum Rhein vor. Sie eroberten das gesamte linksrheinische Gebiet, dass am 09. Februar 1801 im Frieden von Luneville an Frankreich fiel.
Am 14. Februar 1793 wurde das Oberamt Schaumburg durch Beschluß des französischen Nationalkonvents Frankreich einverleibt und seit 1790 bestehenden Moseldepartements als Kanton Tholey zugeteilt.
Habach gehörte bis 1814 zu folgender Verwaltungsordnung: Departement Moselle mit der Hauptstadt Metz, Arrondissement Thionville, Kanton Tholey, Mairie Eppelborn, die 1794 gebildet wurde
Preußen
Als im Krieg 1813/ 1814 die Truppen Napoleons entscheidend geschlage wurden, wurden in den zurückgewonnenen deutschen Landen neue Verwaltungseinheiten geschaffen. Unsere Gegend wurde vom 16. Juni 1814 bis zum 30. Juni 1816 der österreichisch-bayrischen Landesadministration - in Kreuznach, später in Worms unterstellt.
Der Kanton Tholey wurde dem Kreis Ottweiler zugeteilt. Im zweiten Pariser Frieden vom 20. November 1815 erfolgte die staatliche Neugliederung Europas. Preußen erhielt die Rheinprovinz, wozu der größte Teil des heutigen Saarlandes gehörte. Am 30. Juni 1816 wurde die provisorische Verwaltung der österreichisch- bayrischen Landesadministration aufgehoben.
Habach kam am 01. Juli 1816 zu Preußen. Das Land an der Saar wurde innerhalb der Rheinprovinz dem Regierungsbezirk Trier zugewiesen und in mehrere Kreise aufgeteilt.
Habach gehörte zum Regierungsbezirk Trier, Kreis Ottweiler Bürgermeisterei Eppelborn, de die Dörfer Aschbach, Bubach- Calmesweiler, Dörsdorf, Eppelborn, Habach, Macherbach, Steinbach und Thalexweiler (Exweiler und Scheilenbach) umfaßte.
Seit 1822 wurden die beiden Bürgermeistereien Eppelborn und Dirmingen durch einen gemeinsamen Bürgermeister verwaltet.
Nach jahrelangem Prozess wurden im Jahre 1838 93 ehemalige Untertanen der Herrschaft Buseck, zu der auch Habach gehörte, glückliche Waldbesitzer.
Aus ihnen ging die Gehöferschaft hervor. Von den 93 Losinhabern stammten 9 Familien aus Habach. Auch heute noch bewirtschaftet die Gehöferschaft Waldungen in Habach
Peter Dörr,
Zum Hettelwald 7
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